Darf ich den Kindersitz auch bei aktiviertem Seitenairbag verwenden?
Ja, der Seitenairbag kann aktiviert bleiben, wenn Sie den Kindersitz verwenden.
Müssen beide Seitenprotektoren (L.S.P.s) installiert sein?
Der lineare Seitenaufprallschutz (L.S.P.) reduziert die Kräfte eines Seitenaufpralls und damit auch das Verletzungsrisiko. Generell raten wir den Eltern, das L.S.P. auf beiden Seiten des Kindersitzes zu installieren. Wenn jedoch der Platz für das L.S.P., das dem Fahrzeuginneren zugewandt ist, nicht ausreicht, ist dies nicht unbedingt erforderlich. Bitte stellen Sie aus Sicherheitsgründen sicher, dass das der Tür nächstgelegene L.S.P.-Element immer installiert ist.
Muss ich meinen Kindersitz bei der Fluggesellschaft anmelden, bevor ich ihn auf den Flug mitnehme?
Die Mitnahme eines Kindersitzes in einem Flugzeug ist abhängig von der jeweiligen Fluggesellschaft. Bitte erkunden Sie sich vor Antritt der Reise bei der jeweiligen Fluggesellschaft, ob Sie den Kindersitz bei Ihrem Flug mitnehmen können. Generell gilt, dass Kinder unter 2 Jahren keinen eigenen Sitzplatz benötigen, da sie auf dem Schoss ihrer Eltern mitreisen dürfen, wenn sie mit dem Gurt gesichert sind. Wenn Sie für Ihr Kind einen Sitzplatz reservieren möchten oder müssen, sollte es mit einem der zugelassenen Rückhaltesystem angeschnallt werden. Bitte beachten Sie, dass bei der Mitnahme eines Kindersitzes auch für Kinder unter 2 Jahren ein zusätzlicher Sitzplatz gebucht werden muss. Weltweit (außerhalb der EU) haben Kinder unter 2 Jahren allerdings keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Hier muss individuell bei der jeweiligen Fluglinie nachgefragt werden.
Was muss ich bei einem Flug mit einem Kleinkind beachten?
Bevor Sie mit Ihrem Kind einen Flug antreten, lesen Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft, mit welcher Sie reisen möchten. Diese Informationen sind in der Regel auf der Website der Fluggesellschaft zu finden, oder Sie können sich telefonisch bei der Fluggesellschaft darüber erkundigen.
Muss ich auf dem Flug meinen eigenen Kindersitz mitnehmen?
Nein, Sie müssen keinen eigenen Kindersitz im Flugzeug mitnehmen. Ist Ihr Kind jünger als zwei Jahre, dürfen Sie in der EU mit Ihrem Kind auf dem Schoß fliegen. Ihr Kind muss während des Starts, der Landung und wenn das Zeichen „Bitte anschnallen“ aufleuchtet, ebenfalls mit einem Gurt gesichert sein. Bitte beachten Sie, dass diese Sicherungsmethode für Ihr Kind möglicherweise lebensbedrohlich ist. Im Falle eines Aufpralls hält der Gurt das Kind nur am Elternteil fest und ist nicht dazu vorgesehen, die Kraft des Aufpralls abzuschwächen.
Wo erhalte ich weitere Informationen zum Fliegen mit einem Baby?
Der TÜV Rheinland und auch der ADAC bieten weitere Informationen für das Fliegen mit einem Baby auf ihren Internetseiten an. Bitte kontaktieren Sie vor Reiseantritt immer Ihre Fluggesellschaft für weitere Informationen und Zulassungen der verschiedenen Sitze im Flugzeug.
Der Kindersitz ist nach i-Size (UN R129) zugelassen. Was bedeutet das?
i-Size ist eine europaweite Verordnung für Kindersitze. Sie schreibt u. a. den rückwärts gerichteten Transport von Kindern bis zu einem Alter von 15 Monaten vor und prüft erstmalig den Seitenaufprallschutz ab. Erfahren Sie mehr zu i-Size unter https://cybex-online.com/de-de/safetycenter/safety-regulations.
Was ist der Unterschied zwischen UN R44 und UN R129?
Um den Entscheidungsprozess bei der Suche nach dem richtigen Kindersitz zu erleichtern, wurden Regulationen und Normen eingeführt, die weltweit die Sicherheitsstandards für Kindersicherheit definieren:
• In Europa und den meisten Teilen der Welt sind die aktuellen Normen UN R44/04 und UN R129 in Kraft. R44 Kindersitze werden anhand des Gewichts des Kindes klassifiziert. Kinder wachsen jedoch sehr unterschiedlich. So kann ein Kind noch innerhalb des Gewichtslimits für einen R44 Kindersitz liegen, der Kopf aber bereits über die Kopfstütze hinausragen.
• R129 Kindersitze werden z.B. hingegen nach der Größe des Kindes klassifiziert (und nach dem Gewicht). Dieser neue Ansatz trägt dazu bei, dass die Auswahl des richtigen Kindersitzes leichter für die Eltern ist und dass der Kindersitz über den gesamten Nutzungszeitraum optimal passt.
• Zudem wurde R129 entwickelt, um Kinderrückhaltesysteme leichter installieren zu können damit ein verbesserter Schutz im Falle eines Seitenaufpralls gewährleistet ist, und um Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 15 Monaten rückwärtsgerichtet zu transportieren.
• Außerdem zielt sie auf eine verbesserte Kompatibilität zwischen Kindersitzen und Automodellen ab.
Wie lange ist ein Kindersitz verwendbar?
Sobald ein Kindersitz in ein Fahrzeug eingebaut wurde, ist er hohen Temperaturen und Lichtintensität ausgesetzt. Dadurch können selbst hochwertige und extrem beständige Kunststoffe, wie sie von CYBEX verwendet werden, bestimmte altersbedingte Veränderungen aufweisen. Um die Sicherheit Ihres Kindes zu gewährleisten, empfehlen wir dringend, die Sitze nicht länger zu verwenden als die festgelegten Nutzungszeiten.
Ein Kindersitz wird konzipiert, um die Sicherheit Ihres Kindes für einen bestimmten Zeitraum in seiner Entwicklung zu gewährleisten, z. B. ab Geburt bis zum Alter von 4 Jahren wie in unserer Sirona Serie. Manchmal können sie auch länger verwendet werden, zum Beispiel für kleinere Geschwister.
Die ungefähre Lebensdauer Ihres CYBEX Kindersitzes finden Sie in der Bedienungsanleitung. Ansonsten können Sie sich selbstverständlich jederzeit gerne auch an unseren Kundenservice wenden.